Gemeinsame Pressemitteilung von Deutscher Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) und Westfalen AG


Trägerkreis Erdgasfahrzeuge verunsichert Autofahrer.
Gezielte Fehlinformationen sollen Marktanteile retten Flüssiggasverband erwirkt einstweilige Verfügung.

Der Trägerkreis Erdgasfahrzeuge hat in einer Pressemeldung unter der Überschrift „Risiko Kraftstoff Flüssiggas“ die Behauptung aufgestellt, die Kraftstoffqualität von Flüssiggas berge die Gefahr von Motorschäden. Nach der politischen Entscheidung, die einseitige Bevorzugung von Erdgas aufzugeben und Autogas (Flüssiggas) und Erdgas als alternative Energien steuerlich gleich zu behandeln, hat die ohnehin zögerliche Entwicklung des Marktes für Erdgas-Fahrzeuge einen deutlichen Rückschlag erlitten. Da Autogas-Fahrzeuge im Vergleich zu Erdgas-Fahrzeugen die leichter zu beherrschende Technik nutzen, in Umrüstung und Ausrüstung preiswerter sind, deutlich höhere Reichweiten bieten und auf ein erheblich dichteres Tankstellennetz setzen können, haben sich bereits in der Vergangenheit erheblich mehr Autofahrer für Autogas als für Erdgas entschieden. Dieser Trend setzt sich verstärkt fort. Der Trägerkreis Erdgasfahrzeuge versucht jetzt offenbar, mit gezielten Fehlinformationen die Konkurrenz-Energie Autogas in Misskredit zu bringen und die Autofahrer zu verunsichern. Zugleich torpediert er damit auch die umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung, durch den alternativen Kraftstoff Autogas die Schadstoffemissionen zu senken.

Die zitierte Pressemeldung, mit der Autogas diskreditiert werden soll, zeigt ein hohes Maß von Inkompetenz hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen. So wird die Behauptung aufgestellt, die DIN EN 589 würde ausschließlich den Mindestdampfdruck bei Gasen regeln. Tatsächlich wird durch diese Norm, der das an den Tankstellen angebotene Autogas entspricht, für alle Kraftstoffe die erforderliche Kraftstoffqualität, also Klopffestigkeit oder Oktanzahl, sowie Mindest- und Höchstdampfdruck, geregelt.

Die Behauptung, die Hersteller von Nachrüstanlagen würden ihre Systeme nur auf bestimmte Mischungsverhältnisse des Gases abstimmen, geht an der Realität vorbei. Nach der ECE R 115 müssen die Hersteller die gesamte Bandbreite der Propan-Butan-Mischungen bei der Einstellung der Systeme abdecken. Dementsprechend ist der Betrieb der Fahrzeuge störungsfrei, da die unterschiedlichen Mischungsverhältnisse, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, geprüft und eingestellt sind.

Mangelnde Sachkenntnis zeigt auch die Behauptung, Fahrzeuge könnten unter falschen steuerlichen Voraussetzungen fahren, wenn die Abgaswerte überschritten würden. Tatsächlich werden die Anlagen von den Zulassungsbehörden, also von TÜV und DEKRA, auf eine exakte Einhaltung der Abgaswerte geprüft und zertifiziert.

Der Trägerkreis Erdgasfahrzeuge versteigt sich sogar zu der Behauptung, Urlaubsfahrten mit Flüssiggas ins Ausland würden wegen der dort angebotenen Autogas-Mischungen zu einem unkalkulierbaren Risiko. Dabei unterschlägt der Trägerkreis, dass im gesamten europäischen Ausland Autogas mit rund fünf Millionen Fahrzeugen unter den alternativen Energien der dominierende Kraftstoff ist. Erdgas spielt hingegen in Europa keine Rolle. Mit einem Erdgas-Fahrzeug wird die Reise ins Ausland deshalb nicht zum Risiko, sondern schlicht zu einer Unmöglichkeit.

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V., DVFG, in dem die Flüssigas-Versorgungsunternehmen organisiert sind und dem auch die Westfalen AG aus Münster als einer der führenden Autogas-Anbieter angehört, nimmt die unqualifizierten Angriffe des Trägerkreises mit Befremden zur Kenntnis. Die Mitglieder des DVFG, die in erheblichem Umfang in die Autogas-Infrastruktur investieren und der Bundesregierung bis Ende des Jahres ein dichtes Netz von 2000 Tankstellen zugesagt haben, sind der Überzeugung, dass sich bei den Autofahrern die attraktivere Energie durchsetzen wird. Marktanteile für Erdgas-Fahrzeuge werden sich durch eine Verleumdungskampagne kaum gewinnen lassen. Der DVFG geht juristisch gegen die rufschädigenden Angriffe vor und hat bereits eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber dem Trägerkreis Erdgasfahrzeuge erwirkt.

Diese Pressemitteilung kann als Word-Dokument unter www.westfalen-ag.de, Rubrik Presse, heruntergeladen werden.

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