Sachverständige - stellen den Schaden fest


Allein schon aus Gründen der Beweissicherung liegt die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen in Ihrem eigenen Interesse. Zudem erfasst der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe.

Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann auch die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeugs feststellen, was selbst bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, gegeben sein kann. Darüber hinaus ermittelt er im Falle eines Totalschadens den Restwert und den Wiederbeschaffungswert. Ihr Autohaus hilft Ihnen bei der Suche und Beauftragung eines unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen gern weiter.

Ist die Höhe des Schadens auf ca. 750 Euro begrenzt, ein sogenannter Bagatellschaden, dann werden die Kosten für das Erstellen eines Gutachtens in der Regel nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. In solch einem Fall ist Ihre Werkstatt bei der Reparaturkostenkalkulation gern behilflich.