Totalschaden - Wie es am besten weitergeht


Sie können Ihr Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn die im Gutachten des Kfz-Sachverständigen ermittelten unfallbedingten Reparaturkosten zzgl. merkantiler Wertminderung den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahreugs um bis zu 30% überschreiten.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie das Fahrzeug weiterhin nutzen wollen und die Reparatur fachgerecht, entsprechend den gutachterlichen Vorgaben durchgeführt wird. Wenn Sie dies nicht beabsichtigen oder es sich um einen sogenannten eindeutigen Totalschaden handelt, können Sie Ihr Fahrzeug zu dem im Gutachten des Sachverständigen ermittelten Restwert verkaufen.

Wir raten Ihnen dazu, auch in diesem Fall zwischen Ihnen und dem Käufer einen schriftlichen Kaufvertrag zu schließen.

Sollte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein Kaufangebot abgeben, ist dies nur dann zu berücksichtigen, wenn sie Ihnen einerseits vor Abschluss des erwähnten Kaufvertrags bekannt waren und andererseits konkrete Angaben zu dem Aufkäufer und dessen Preisangebot beinhaltet. Solche Angebote der Haftpflichtversicherer basieren oftmals auf Angaben spezialisierter Restwertaufläufer, die für Sie als Verkäufer nicht kontrollierbar sind.