Werkstattwahl - Der Kunde wählt die Werkstatt


Werkstattwahl - Der Kunde wählt die Werkstatt

Viele Geschädigten eines Verkehrsunfalls sind sich nicht bewusst, dass sie das uneingeschränkte Recht haben, sich den Reparaturbetrieb für ihr beschädigtes Fahrzeug frei auszuwählen.

Wenn Sie sich die Werkstatt Ihres Vertrauens selbst aussuchen können, ist sichergestellt, dass später keine Probleme bei der erweiterten Herstellergewährleistung, bei Garantieleistungen und bei möglichen Kulanzfällen auftreten. Zusätzlich dient dies dem Werterhalt Ihres Fahrzeugs.

Die hochqualifizierten Mitarbeiter sowie die modernste technische Ausstattung der Werkstatt Ihres Vertrauens machen dieses Versprechen möglich. Dazu wird Ihr Autohaus regelmäßig vom Fahrzeughersteller sowie von unabhängigen Institutionen überprüft.